Gender. Querschnittsbericht zum 7. Österreichischen Zeitgeschichtetag 2008

Gender. Querschnittsbericht zum 7. Österreichischen Zeitgeschichtetag 2008

Organisatoren
Institut für Zeitgeschichte, Universität Innsbruck
Ort
Innsbruck
Land
Austria
Vom - Bis
28.05.2008 - 31.05.2008
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Von
Regina Thumser, Institut für neuere Geschichte und Zeitgeschichte, Johannes Kepler Universität Linz

Vom 28. bis 31. Mai 2008 fand in Innsbruck der „7. Österreichische Zeitgeschichtetag“ statt. Der thematische Schwerpunkt der vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck mittlerweile zum zweiten Mal organisierten Tagung lag auf dem Jahr „1968“ bzw. den 1960er- und 1970er-Jahren und ihren Folgen. Zugleich bot die Themenvielfalt der Konferenz eine „Nabelschau“ der gegenwärtigen Forschungslandschaft zur Zeitgeschichte. Vier der insgesamt 47 Panels waren explizit der Gender-Thematik gewidmet, wobei die Themen mit Ausnahme eines einzigen männlichen Referenten von Frauen präsentiert wurden.

Thema der ersten Sektion waren die Parameter „Gender – Gegenentwurf und Gedächtnis“. IRENE BANDHAUER-SCHÖFFMANN (Klagenfurt/Wien) ging in ihrem Vortrag mit dem Titel „‘Pervertierte Emanzipation?‘ Terroristinnen und die Konstruktionen geschlechterspezifisch konnotierter Gewaltlosigkeit“ der Frage nach der Gleichsetzung von Terrorismus und Emanzipation nach. Der Frauenanteil an der RAF und der Bewegung „2. Juni“ bzw. auch die von Frauen dort eingenommenen Führungspositionen standen in den 1970er-Jahren jenen Frauenprojekten, etwa der Zweiten Frauenbewegung, entgegen, die auf „Reformen statt Revolten“ setzten und ihre Ziele durch rechts-konservative Kritik an terroristischer Gewalt gefährdet sahen.
Das von JOHANNA GEHMACHER (Wien) präsentierte Thema „‘Die Frauen der Nazis‘ und die Last der Geschichte“ erreichte kürzlich durch die Titelseite der Zeitschrift „Profil“ – „Sex unterm Hakenkreuz“ 1 – in Österreich eine breite Öffentlichkeit. Gehmacher hinterfragte nicht nur die Bildsprache visueller Quellen, etwa von Farbfilmen pseudo-privater Inszenierungen am Berghof oder in Schwarz-Weiß gehaltener öffentlicher Massendemonstrationen auf Parteitagen, sondern auch den voyeuristischen Blick auf die „privaten Räume“ der NS-Elite, den sie als „Pornografisierung“ bezeichnete. Weiters untersuchte sie Dokumentarfilme und (Auto-)Biografien eben dieser „NS-Elite-Frauen“, die schon in der Nachkriegszeit, verstärkt aber auch im gegenwärtigen Diskurs die öffentlichen Wahrnehmung präg(t)en. Dabei strich sie besonders die apologetische Wirkung der Narrative in der Beschreibung des Alltags hervor, die die Hintergründe des Regimes verschleiern.
Unter dem Titel „Ich wollte immer nach Afrika! – Lebensgeschichten deutschsprachiger Missionsschwestern in Südafrika nach 1945“ untersuchte MARTINA GUGGLBERGER (Linz) eine bzw. „die letzte“ Generation von Missionsschwestern in Südafrika, die kurz vor ihrer Ablösung durch lokale Missionsschwestern steht, und die Narration ihrer „Afrikabilder“. Anhand der Analyse von Oral-History-Interviews strich sie drei soziale Räume heraus, den „Herkunftsraum“ oder das Milieu der Prägung, das „Kloster“ als Raum der Ordensausbildung sowie den „Missionsraum“. Faszinierend schien der Aspekt der Mission vor allem unter der Definition eines „regulierten Abenteuers“, als Ort der Begrenzung, aber auch als Möglichkeit zur Emanzipation für junge Frauen der Nachkriegsgeneration, die meist aus ländlichen Gegenden in die Ferne aufbrachen.

Panel 13 mit dem Titel „Familienrecht und Geschlechterpolitik. Vergleichende historische Analysen zur Kodifizierung des privaten Lebens“ ging aus einem von Historikerinnen des Bruno Kreisky Archivs durchgeführten Forschungsprojekt zur Entwicklung des Familienrechts in Österreich, der Slowakei und der Tschechischen Republik bzw. deren Vorgängerstaat(en) im Zeitraum 1945 bis 2000 hervor. Zentral für die Fragestellung des Projekts sind bzw. waren die Akteur/innen in der Umsetzung politik- und rechtsrelevanter Anliegen im Bereich des Ehe- und Familienrechts. ANDREA ŠALINGOVÁ (Wien) untersuchte in ihrem Beitrag „Der Einfluss von Politikerinnen, Anwältinnen, Abgeordneten und Frauenorganisationen auf das Familiengesetz in den Jahren 1945-1950 in der Tschechoslowakei“ Kontinuitäten aus der Zwischenkriegszeit und Auswirkungen durch den Regimewechsel des Jahres 1948. Darüber hinaus stellte sie die Frage nach Einflüssen der sowjetischen Gesetzgebung auf das Familiengesetz. HEIDI NIEDERKOFLER (Wien) präsentierte die „Diskussion um die Familienrechtreform um 1950: Geschlechterpolitische Positionen“ in Österreich. Hier erfolgte die Debatte um die „Gleichstellung der Geschlechter“ trotz offensiver Forderung von Frauenorganisationen mehr oder weniger unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Familienrechtsreform die bereits unter Otto Tschadek (1949-52 sowie 1956-60 Bundesminister für Justiz) eingeleitet wurde, konnte erst in den 1970er-Jahren tatsächlich umgesetzt werden. MARIA MESNER (Wien) versuchte schließlich basierend auf beiden Vorträgen unter dem Titel „Birnen mit Äpfel? Oder: Was ist der Nutzen des Ost-West-Vergleichs. Das Beispiel ‘Familienrecht und Geschlechterpolitik‘“ die Ergebnisse miteinander zu vergleichen. Lag der präsentierte Untersuchungszeitraum in der Nachkriegszeit, so arbeitete Mesner eine sehr ähnliche Genese dieser Reformbestrebungen in Tschechien und Österreich heraus – Grundlage beider Familienrechtsgesetze war das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das für die Deutschen Erbländer der Österreichischen Monarchie mit 1. Jänner 1812 in Kraft trat. In beiden Ländern wurden langjährige Debatten durch autoritäre Regime unterbrochen. Mesner strich vor allem den fruchtbringenden Vergleich in der Generierung neuer Fragestellungen heraus und wies auf die nach Ende des Zweiten Weltkriegs eingetretene Säkularisierung und Enthierarchisierung hin.

Panel 36 war dem Thema „Medizin und Geschlecht im Nationalsozialismus. Zwangsarbeit – Zwangsabtreibung – Zwangssterilisation“ gewidmet. GABRIELE CZARNOWSKI (Graz) betitelte ihren Vortrag mit „‘Russenfeten‘. Abtreibung und Forschung an schwangeren Zwangsarbeiterinnen in der Universitätsfrauenklinik Graz 1943-45“. Der Begriff „Russenfeten“ stammte aus dem Notizbuch eines dort von 1942 bis 1945 tätigen Oberarztes, der damit die Embryonen von aus den Ländern der damaligen Sowjetunion und Polen stammenden Zwangsarbeiterinnen bezeichnete. Nachgewiesen werden konnten mindestens 500 Schwangerschaftsabbrüche, die aus rassischen Gründen an der UFK Graz vollzogen wurden. Die zur Abtreibung in die Klinik eingewiesenen Zwangsarbeiterinnen wurden von Karl Ehrhardt, dem Vorstand der Klinik, für medizinische Versuche missbraucht, unter anderem, um Techniken bei der Operation des Gebärmutterhalskrebses zu üben. Während Gabriele Czarnowski auf eine bereits ältere Tradition verwies, in der Arme und KassenpatientInnen als „Objekte“ für medizinische Forschung und Lehre missbraucht wurden, strich sie die im Nationalsozialismus neben die soziale tretende „rassische“ Differenz hervor – ein Blick auf Patient/innen, der, so Czarnowski, bis in die 60er Jahre hinein erhalten blieb.
CLAUDIA SPRINGs (Wien) Vortrag mit dem Titel „‘Bei abermaliger Weigerung wird polizeilicher Zwang in Anwendung gebracht werden müssen‘. Zwangssterilisationen in der Ostmark“ setzte sich mit dem Vollzug des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) in Wien auseinander, ein Gesetz das in NS-Deutschland ab 1934, in Österreich ab 1940 in Kraft war. Von mindestens 400.000 in Deutschland und den besetzten Gebieten zwischen 1934 und 1945 durchgeführten Zwangssterilisationen entfielen rund 6.000 auf Österreich. Als Gründe, warum gerade in Österreich die Zahl der Zwangssterilisationen geringer war, benannte Spring den „kürzeren Zeitraum“, das Einsetzen der „NS-Euthanasie“ sowie die mit Fortschreiten des Krieges verkürzten Ressourcen. Sie wies weiters auf die geschlechtsspezifische Machtverteilung in der Entscheidung um derartige Eingriffe hin, die ausschließlich von Männern vor allem am Erbgesundheitsgericht bzw. Erbgesundheitsobergericht in Wien getragen wurden. Spring zeigte aber auch die Kontinuitäten auf, etwa die nicht erfolgte Verurteilung jener Ärzte, die Zwangssterilisationen durchführten, die Rolle der Richter, die oftmals in der Nachkriegszeit hohe Auszeichnungen erlangten, aber vor allem die nicht erfolgte Aufhebung der Beschlüsse und die späte Anerkennung der Opfer, die erst 1995 erfolgte.
Ebenfalls mit dem „Reichsgau Wien“ beschäftigte sich HERWIG CZECH (Wien) in seinem Referat „Biopolitik und Zwangsarbeit. Gesundheits- und bevölkerungspolitische Implikationen des ‘Ausländereinsatzes‘ im Reichsgau Wien“, das gerade ein für Wien bestehendes Forschungsdefizit aufzeigte. Als Prämissen der medizinischen Versorgung von ausländischen ZwangsarbeiterInnen definierte er zum einen die „maximale Ausbeutung“ der Arbeitskraft bei minimalem Kostenaufwand zum anderen den Schutz der einheimischen Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten, etwa Tuberkulose und Fleckfieber. Zwangsarbeiter/innen wiesen durch schlechte Unterbringung und Ernährung eine erhöhte Anfälligkeit für diese auf. „Heilverfahren“ hingegen sollten nur in jenen Krankheitsfällen zur Anwendung kommen, wo rasch eine Wiederherstellung der Gesundheit für die weitere Ausbeutung der Zwangsarbeiter/innen dienlich war. Durch eine rassistisch motivierte Umdeutung wurden jedoch die ausländischen Arbeitskräfte selbst zur potenziellen Gesundheitsgefahr stilisiert. Weiters verwies Czech auf den Umgang mit Kindern „fremdvölkischer Arbeitskräfte“ und die Vorreiterrolle von August Eigruber, den Gauleiter von „Oberdonau“, in der Unterbringung dieser „rassisch unerwünschten“ Kinder in sogenannten „Ausländerkinder-Pflegestätten“ „mit dem Charakter regelrechter Sterbelager“. Neben den hohen Sterblichkeitsraten in diesen Heimen beschäftigte er sich in seinem Vortrag aber auch mit der „Praxis der forcierten Abtreibungen“. GABRIELLA HAUCH (Linz) verwies in ihrem Kommentar auf einen Paradigmenwechsel in der Opfer-Täterforschung, aber auch auf die Relationalität von „Geschlecht“ und „Rasse“. In der Analyse stünden nicht mehr „Brüche“ im Vordergrund, sondern die Kontextualisierung und der Verweis auf Kontinuitäten.

Panel 40 schließlich trug den Titel „Im Heimatkriegsgebiet. Geschlechtergeschichtliche Analysen zu nationalsozialistischen Herrschafts- und Gedächtnispraktiken“. Die zwei schwerpunktmäßig in Kärnten verorteten Themen setzten sich mit thematischen Schwerpunkten während der NS-Zeit, aber auch in der unmittelbaren Nachkriegszeit auseinander. TINA BAHOVECs (Klagenfurt) Beitrag „(Mit)täterinnen im Südosten. Frauen und das NS-Regime im Gau Kärnten“ wies gerade in der Frage nach der Rolle der „Frau“ an der „Heimatfront“ und ihren Einsatz für die „Germanisierungs-“ und Okkupationspolitik in den 1941 angeschlossenem Gebiet „Südkärnten“ bzw. „Oberkrain“ große Forschungslücken nach, die vor allem für einen „gau“-übergreifenden Vergleich neue Ansätze bieten.2 BRIGITTE ENTNER (Klagenfurt/Celovec) beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit „konstruierten Geschichtsbildern und deren politischer Instrumentalisierung am Beispiel der so genannten ‘Verschleppten‘ vom Mai 1945“ mit einem nach wie vor politisch brisanten Thema. Am Beispiel der Neugestaltung eines Denkmals (2002) für die von der jugoslawischen Armee zwischen dem 8. und 15. Mai 1945 verhafteten und nach Slowenien verschleppten Personengruppe ging sie der Frage nach den Gründen für die Verhaftung nach. Von den insgesamt 263 Männern und Frauen wurde etwa ein Drittel relativ rasch, zum Teil noch in Kärnten, wieder entlassen. 96 Personen gelten bis heute als vermisst und dürften außergerichtlichen Liquidierungen zum Opfer gefallen sein. Während vor allem von der Politik instrumentalisierte Außenzuschreibungen wie „Heimattreue“ während des „Abwehrkampfes“ (1918/19) und der „Volksabstimmung“ des Jahres 1920 als Gründe benannt werden, sprechen andere Quellen in Bezug auf die Opfer von aktiven/prominenten Nationalsozialist/innen und einigen Fällen von Denunziation. Entner stellte ihr Thema in den Zusammenhang mit dem öffentlichen Diskurs um die so genannte „Minderheitenfrage“ und die Prägung der Kärntner Erinnerungspolitik. ELA HORNUNG (Wien) beschäftigte sich in ihrem Beitrag mit „Denunziation, ‚Wehrkraftzersetzung‘ und Geschlecht“ und stellte damit einen Teil ihres Habilitationsprojektes (2007) vor. Sie beschrieb Denunziationen als „wesentlichen Bestandteil“ des Nationalsozialismus, aber auch als „kommunikatives und gesellschaftsübergreifendes Phänomen“. Im Speziellen untersuchte Ela Hornung das Delikt der „Wehrkraftzersetzung“, das Vergehen von der Äußerung kritischer/„defätistischer“ Bemerkungen über den Kriegsverlauf bis hin zur Selbstverstümmelung umfasste, die Praxen des Denunzierens und ein damit einhergehendes geschlechterspezifisches Denunziationsverhalten. Mit einem 24%-igen Anteil von Frauen konnte sie anhand des von ihr bearbeiteten Aktenbestandes des „Zentralgerichts/Außenstelle Wien“ Denunziation als kein spezifisch „weibliches Phänomen“ nachweisen.

Die Panels präsentierten sich zum Teil inhaltlich geschlossen, zum Teil aber auch aufgrund unterschiedlicher Methoden und Zugangsweisen heterogen. Letzteres erwies sich vor allem in der Diskussion als befruchtend. Für die, die NS-Zeit betreffenden Themen forderte Gabriella Hauch etwa, Fragen nach der Konstituierung der Kategorie Geschlecht und ihrer Bedeutungskonnotationen neu zu stellen. Die Beschäftigung mit Themen der jüngeren Vergangenheit verwies einerseits auf neue Zugänge in der Frauen- und Geschlechterforschung, leitete andererseits aber auch eine bereits am Salzburger Zeitgeschichtetag (2003) geforderte Neuorientierung der Österreichischen Zeitgeschichtsforschung ein.
Zum Schluss soll aber auch ein Dank an das Organisationsteam des Innsbrucker Zeitgeschichtetags ausgesprochen werden: Neben einer vorbildhaften Organisation wurden die Teilnehmer/innen überdies kulinarisch verwöhnt.

Kurzübersicht:

Panel 1: Gender – Gegenentwurf – Gedächtnis
Chair: Maria Ecker
IRENE BANDHAUER-SCHÖFFMANN: „Pervertierte Emanzipation?“ Terroristinnen und die Konstruktionen geschlechterspezifisch konnotierter Gewaltlosigkeit
JOHANNA GEHMACHER: „Die Frauen der Nazis“ und die Last der Geschichte
MARTINA GUGGLBERGER: Ich wollte immer nach Afrika! – Lebensgeschichten deutschsprachiger Missionsschwestern in Südafrika nach 1945

Panel 13: Familienrecht und Geschlechterpolitik. Vergleichende historische Analysen zur Kodifizierung des privaten Lebens
Chair: Sonja Niederacher
MARIA MESNER: Birnen mit Äpfel? Oder: Was ist der Nutzen des Ost-West-Vergleichs. Das Beispiel „Familienrecht und Geschlechterpolitik“
HEIDI NIEDERKOFLER: Diskussion um die Familienrechtreform um 1950: Geschlechterpolitische Positionen
ANDREA ŠALINGOVÁ: Der Einfluss von Politikerinnen, Anwältinnen, abgeordneten und Frauenorganisationen auf das Familiengesetz in den Jahren 1945-1950 in der Tschechoslowakei

Panel 36: Medizin und Geschlecht im Nationalsozialismus. Zwangsarbeit – Zwangsabtreibung – Zwangssterilisation
Chair: Michael Hubenstorf
Kommentar: GABRIELLA HAUCH
GABRIELE CZARNOWSKI: „Russenfeten“. Abtreibung und Forschung an schwangeren Zwangsarbeiterinnen in der Universitätsfrauenklinik Graz 1943-45
CLAUDIA SPRING: „Bei abermaliger Weigerung wird polizeilicher Zwang in Anwendung gebracht werden müssen“. Zwangssterilisationen in der Ostmark
HERWIG CZECH: Biopolitik und Zwangsarbeit. Gesundheits- und bevölkerungspolitischer Implikationen des „Ausländereinsatzes“ im Reichsgau Wien

Panel 40: Im Heimatkriegsgebiet. Geschlechtergeschichtliche Analysen zu nationalsozialistischen Herrschafts- und Gedächtnispraktiken
Chair: Irene Bandhauer-Schöffmann
TINA BAHOVEC: (Mit)täterinnen im Südosten. Frauen und das NS-Regime im Gau Kärnten
BRIGITTE ENTNER: Von konstruierten Geschichtsbildern und deren politischer Instrumentalisierung am Beispiel der so genannten „Verschleppten“ vom Mai 1945
ELA HORNUNG: Denunziation, „Wehrkraftzersetzung“ und Geschlecht

Anmerkungen:
1 Vgl. Sex unterm Hakenkreuz. Die Wissenschaft erforscht das Lustverständnis der Nationalsozialisten“, in: Profil, 39. Jg. (2008), Nr. 22, 94-104.
2 Vgl. Gehmacher, Johanna; Hauch, Gabriella (Hrsg.),Frauen- und Geschlechtergeschichte des Nationalsozialismus. Fragestellungen, Perspektiven, neue Forschungen („Querschnitte“, Band 23) Innsbruck u.a. 2007.


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